Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung
Statistik aus dem Anzeigeverfahren (SGB IX)
Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe - abhängig von der Beschäftigungsquote/Ist-Quote und von der Arbeitsplatzzahl - zahlen.
Die Integrationsämter finanzieren hiervon die Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.
Im Jahr 2018 hatte die kreisfreie Stadt Herne mit 9,4 % die höchste Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Westfalen-Lippe. Demgegenüber betrug die Quote im Kreis Warendorf 3,7 % und im Kreis Coesfeld nur 3,6 %.
Bezogen auf ganz Westfalen-Lippe betrug die Quote 4,7 %.
Die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung in Beschäftigung können Sie hier als Excel-Tabelle herunterladen.
