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Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung

Statistik aus dem Anzeigeverfahren (SGB IX)

Arbeitgeber:innen sind abhängig von ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Arbeitsplätze) verpflichtet in gewissem Umfange schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Für Arbeitgeber:innen mit 60 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen ist die Beschäftigungspflicht gesetzlich als Quote (i. d. R. 5 %) geregelt. Für Arbeitgeber:innen mit weniger als 60 zu zählenden Arbeitsplätzen gelten andere Regelungen zur Beschäftigungspflicht. So ist gesetzlich festgelegt, dass

  • Arbeitgeber:innen mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen einen schwerbehinderten Menschen und
  • Arbeitgeber:innen mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben.

In Westfalen-Lippe gibt es 17.305 Arbeitgeber:innen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. Knapp die Hälfte davon (7.783) erfüllen ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig. Dabei gibt es regionale Unterschiede.

Die höchsten Erfüllungsquoten haben der Ennepe-Ruhr-Kreis (57,9 %), der Kreis Soest (53,1 %), der Kreis Olpe (52,7 %), die Stadt Herne (52,2 %), der Märkische Kreis (50,9 %) und der Kreis Höxter (50,2 %). Die niedrigsten Erfüllungsquoten weisen die Stadt Bielefeld und der Kreis Paderborn mit je 35,9 % auf.

Unter den Regionen liegt Südwestfalen mit 50,7 % vorn, in Ostwestfalen-Lippe ist die Quote mit 39 % am niedrigsten.

Die Daten der kreisfreien Städte und Kreise in Westfalen-Lippe können Sie nachfolgend als Excel oder CSV - Datei herunterladen:

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Knapp die Hälfte aller Arbeitgeber:innen in Westfalen-Lippe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht.