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Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung

Statistik aus dem Anzeigeverfahren (SGB IX)

Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe - abhängig von der Beschäftigungsquote/Ist-Quote und von der Arbeitsplatzzahl - zahlen.

Die Integrationsämter finanzieren hiervon die Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben.

Im Jahr 2019 hatte die kreisfreie Stadt Herne mit 8,5 % die höchste Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in Westfalen-Lippe. Demgegenüber betrug die Quote im Kreis Warendorf 3,9 % und im Kreis Coesfeld nur 3,8 %.

Bezogen auf ganz Westfalen-Lippe betrug die Quote 4,7 %.

Die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung in Beschäftigung können Sie hier als Excel-Tabelle herunterladen.

Der Anteil der schwerbehinderten Menschen je Arbeitgeber im Jahr 2019 ist im Westfälischen Ruhrgebiet höher als in den anderen Teilregionen.